Soll man einsteigen, lieber abwarten, Gewinne mitnehmen? Ist dieses oder jenes erfolgreiche Unternehmen eigentlich teuer? Diese Fragen werden angesichts der jüngsten Börsen-Höhenflüge für viele Anleger immer drängender. Bei ihrer Beantwortung hilft das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV), das den Kurs einer Aktie in Relation zum Gewinn je Aktie setzt. Es ermöglicht sowohl historische Vergleiche (Wie hat sich die Aktie in den letzten Jahren entwickelt?) als auch eine Gegenüberstellung verschiedener Unternehmen, die in der Regel derselben Branche angehören. Doch wann ist ein KGV attraktiv? Hier scheinen sich die Maßstäbe aktuell zu verschieben. Lange Zeit galt ein Wert über 15 als sehr teuer; noch Ende 2008 verzeichnete der DAX im Schnitt ein KGV von unter 10. Mittlerweile liegt der Durchschnitt im US-Index S&P 500 bei circa 17. Das halten viele Experten allerdings für tragbar, wenn man andere Anlageklassen wie Immobilien oder Anleihen dagegenstellt. Einige Analysten würden sogar bei einem KGV von über 30 oder 40 noch einen Einstieg empfehlen, wenn es sich um ein schnell und solide wachsendes Unternehmen handelt. Möglicherweise wird man sich zukünftig an deutlich höhere KGV-Werte gewöhnen.
Man kann es wohl als „Trump-Effekt“ bezeichnen: Die Börsenindizes wie Dow Jones und DAX legen eine wahre Rallye hin. Der US-Leitindex jagte in den letzten Monaten von einem Rekordhoch zum nächsten und übersprang dabei erstmals die 20.000-Punkte-Marke. Sein deutsches Pendant hat zwar den Höchststand von 12.375 Punkten, erreicht im April 2015, noch nicht geknackt, kratzt aber wieder hartnäckig an der 12.000er-Marke.
Angesichts dieser Bewertungen fragen sich Analysten, wie weit die Hausse noch gehen kann. In den Kursen finden sich nämlich schon einige Hoffnungen eingepreist, die sich erst noch bewahrheiten müssen. Dazu gehört der erwartete, zumindest kurzfristige US-Boom durch die von Donald Trump angekündigten Steuersenkungen und Investitionserhöhungen. Noch immer ist nicht absehbar, welche seiner teils widersprüchlichen Ankündigungen der US-Präsident umsetzt, zumal der Kongress ein Wörtchen mitredet. An der Frankfurter Börse gehen viele Experten von einer Phase der Konsolidierung aus; manche halten aber auch einen weiteren deutlichen Anstieg für möglich. Es zeigt sich, dass die Zeiten unberechenbarer geworden sind, auch für Finanzanleger.
Rohrbruch durch Frost, herabfallende Eiszapfen, Dachlawinen, Glätte: Im Winter gibt es rund ums Haus einige Gefahrenquellen, die man im Blick behalten sollte. Wer haftet in welchen Fällen?
Wenn Wasserleitungen frostbedingt brechen, ist prinzipiell die Wohngebäudeversicherung in der Pflicht. Allerdings hat der Versicherungsnehmer einige Obliegenheiten zu beachten, sonst drohen Leistungskürzungen. Leitungen in leer stehenden Gebäudeteilen sollten entleert und abgesperrt werden. Zudem ist für eine ausreichende Beheizung zu sorgen, was auch für Mieter gilt. Regelmäßige Kontrollen, in der Frostperiode am besten halbwöchentlich, sind ebenfalls zumutbar. Schäden am Mobiliar fallen in die Zuständigkeit der Hausratversicherung.
Eiszapfen müssen vom Hausbesitzer bzw. -bewohner regelmäßig vorsorglich entfernt werden. Kommt er dieser Verkehrssicherungspflicht nicht nach, droht bei Schäden eine Haftung. Bei Dachlawinen hingegen kommt es immer auf den Einzelfall und die lokalen Regelungen (beispielsweise in schneereichen Gebieten) an. Es empfiehlt sich jedenfalls, durch Schneefanggitter, Absperrungen oder Warnhinweise eventuellen Schädigungen vorzubeugen.
Bei vereisten oder verschneiten Wegen muss der Eigentümer oder Mieter für die Begehbarkeit sorgen, teilweise auch auf öffentlichen Gehwegen vor dem Haus. Um einer Haftung zu entgehen, reicht es aus, einen Streifen für Fußgänger frei zu halten.